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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
100SEE Communication, Betreiber von modul100® Version
1.0:
Auch wir von 100SEE kommen um das Kleingedruckte leider
nicht herum. Schließlich handelt es sich bei den Apfelbiss
Internet-Leistungen um Lösungen mit vielen Einzelelementen.
Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung
zwischen Ihnen und der 100SEE Communication unter Berücksichtigung
der Interessen aller Internet-Nutzer verbindlich und
fair für alle zu regeln. Grundlage einer Bestellung
und eines Vertrages sind daher immer die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 100SEE Communication,
deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung
bei uns anerkennen und bestätigen. Sie können daher
die Geschäftsbedingungen an dieser Stelle einsehen und
bei Bedarf gleich ausdrucken. Bitte lesen Sie die Allgemeinen
Geschäftbedingungen genau durch. Bestimmt stellen
Sie fest, dass sich 100SEE Communication hier nicht
zu verstecken braucht.
Abschnitt I: Allgemeine
Regelungen
1. Geltungsbereich, Vertragsbeginn
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 100SEE
gelten für alle Produkte und Services von 100SEE. Im
Abschnitt I (allgemeine Bestimmungen) finden Sie Bedingungen,
die für alle Dienste gelten. Im Abschnitt II (Webhosting,
Domains, Shops, E-Mail), die jeweils zusätzlich für
die einzelnen Dienste gelten. Die Bestimmungen für die
einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im
Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste zusammen
bereit gestellt werden.
1.2 100SEE erbringt alle Leistungen und Services ausschließlich
auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch
dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen
verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier
aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.
Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn 100SEE in
Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten
Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den
Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichungen sind nur
wirksam vereinbart, wenn 100SEE diese schriftlich bestätigt.
1.3 100SEE kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist
ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb
einer von 100SEE gesetzten Frist, gilt die Änderung
als genehmigt. 100SEE weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung
darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er
nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.
1.4 Den Volltext der AGB kann 100SEE über die Mitteilung
eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im
Internet abrufbar ist.
1.5 Ein Vertragsabschluss setzt die Angabe vollständiger
und richtiger Daten voraus.
1.6 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangskennung
durch 100SEE bezogen auf den Hauptvertragsbestandteil
zustande.
2. Leistungen
2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt
sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen
Beschreibung des Dienstes.
2.2 Alle Server von 100SEE sind über eine komplexe Systemarchitektur
an das Internet angebunden. Ein- und ausgehender Datenverkehr
wird über Router, Loadbalancer, Switche etc. geleitet,
die jeweils eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate
zulassen. Eine direkte Anbindung einzelner Server zu
Übergabepunkten ins Internet besteht nicht. Aus technischen
Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten für
Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert.
Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen
Servern kann dazu führen, dass für diese Server und
andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server
nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal
mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die
Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch
auf die verbundenen Server verteilt. Entsprechendes
gilt für Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen.
Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten
auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.
2.3 Die Verfügbarkeit der 100SEE Server und der Datenwege
bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt
mindestens 99 % im Jahresmittel. 100SEE weist den Kunden
darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen
der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die
außerhalb des Einflussbereiches von 100SEE liegen. Hierunter
fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im
Auftrag von 100SEE handeln, von 100SEE nicht beeinflussbare
technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt.
Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard-
und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss
eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen
von 100SEE haben. Soweit derartige Umstände Einfluss
auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von 100SEE
erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung
auf die Vertragsgemäßheit der von 100SEE erbrachten
Leistung.
2.4 100SEE führt an ihren Systemen zur Sicherheit des
Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität,
der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes
regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke
kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der
Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken,
soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. 100SEE wird
die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen
Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen
oder -beschränkungen erforderlich sein, wird 100SEE
den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung
zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv
möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits
eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
2.5 100SEE ist in der Wahl der technischen Infrastruktur
frei. Sie kann die eingesetzte Infrastruktur, Backbones,
Leistungen dritter Lieferanten sowie Hard- und Software
jederzeit austauschen. Der Einsatz bestimmter Infrastruktur,
Backbones, Leistungen dritter Lieferanten oder bestimmter
Hard- und Software gelten nur dann als Vertragsbestandteil,
wenn dies in der Beschreibung der Dienste hervorgehoben
ist.
2.6 100SEE kann ihre Leistungen ändern, soweit dies
unter Berücksichtigung der Interessen der 100SEE für
den Kunden zumutbar ist.
2.7 In jedem Fall kann 100SEE die Leistungen mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht
der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von 100SEE
gesetzten angemessenen Frist, wird die Änderung gültig.
100SEE weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung
darauf hin, dass die Änderung gültig wird, wenn er nicht
widerspricht.
2.8 Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt
werden, behält sich 100SEE vor, die dem Kunden zugewiesene
IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder
rechtlichen Gründen erforderlich ist.
2.9 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde
bei einem Wechsel z.B. durch eine erneute Eingabe von
Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme
mit.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus zahlbar,
Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug.
Der Kunde ermächtigt 100SEE, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses
anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen.
Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte
neue Bankverbindungen.
3.2 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des
jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige
Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste,
die 100SEE nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen
des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde
ermächtigt 100SEE, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses
anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt
auch für die vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
3.3 100SEE hält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische
Rechnung im Kundenservicebereich bereit. Ein Rechnungsversand
per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische
Zusendung einer Rechnung, kann 100SEE hierfür ein Entgelt
von 2,50 € je Rechnung verlangen.
3.4 100SEE kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit
mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens
einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung
nicht innerhalb einer von 100SEE gesetzten angemessenen
Frist, gilt die Änderung als genehmigt. 100SEE weist
den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin,
dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
3.5 Verändern sich Gebühren von Domainregistrierungsstellen
oder der Regulierung unterliegende Gebühren, kann 100SEE
die Preise entsprechend anpassen. Ist die Anpassung
unzumutbar, kann sich der Kunde mit Wirkung zum Zeitpunkt
des in Kraft Tretens der Preiserhöhung vom Vertrag lösen.
3.6 Gegen Forderungen der 100SEE kann der Kunde nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen.
3.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann 100SEE ihre
Dienste sperren. Der Entgeltanspruch besteht fort. Sperrt
100SEE eine Leistung berechtigt wegen Zahlungsverzuges,
kann sie die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgelts
in Höhe von € 10,00 abhängig machen.
3.8 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate
mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der
Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden
Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt
entspricht, in Verzug, kann 100SEE das Vertragsverhältnis
aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für 100SEE
liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren
über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder
die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
3.9 Bei Zahlungsverzug kann 100SEE für die erste und
zweite Mahnung Mahnentgelte und für jede unberechtigte
Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von jeweils
€ 10,00 erheben.
3.10 Im Falle des Zahlungsverzuges kann 100SEE Verzugszinsen
nach § 288 BGB verlangen.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig
und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung,
die E-Mail-Adresse.
4.2 100SEE kann Informationen und Erklärungen, die das
Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse
des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse,
die 100SEE gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig
abrufen.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme
so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität
noch die Verfügbarkeit der Systeme, die 100SEE zur Erbringung
ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. 100SEE
kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten
agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die
Integrität oder die Verfügbarkeit der 100SEE Server-Systeme
beeinträchtigt wird.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter
unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und
sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim.
Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen,
die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen
oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.
4.5 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten,
die er auf den 100SEE Server überspielt, auf anderen
Datenträgern, die nicht bei 100SEE liegen. Im Fall eines
Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände
nochmals unentgeltlich auf den Server der 100SEE übertragen.
5. Haftung von 100SEE
5.1 100SEE haftet für alle vertraglichen und außervertragliche
Ansprüche, die anlässlich des Vertragsverhältnisses
entstehen, nur nach folgender Maßgabe:
5.1.1 in vollem Umfang bei vorsätzlicher Schädigung
und bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder
Gesundheit; bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
im dort vorgesehenen Umfang;
5.1.2 in vollem Umfang bei grob fahrlässiger Schädigung
durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder
Erfüllungsgehilfen;
5.1.3 soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, haftet 100SEE bei grob fahrlässiger
Schädigung durch einfache Mitarbeiter nur für bei Vertragsschluss
typischerweise vorhersehbare Schäden; die Haftung ist
beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte,
die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt
des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten
Vertragsverhältnisses an 100SEE gezahlt hat; die Haftung
bei grober Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern ist
nicht beschränkt;
5.1.4 bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare
Schäden.
5.1.5 bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt
auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde
für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden
Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses
an 100SEE gezahlt hat. Die Haftung für mittelbare Schäden
ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen;
5.2 Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren
– außer im Falle vorsätzlicher Schädigung – nach einem
Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des schadensverursachenden
Ereignisses.
6. Datennutzung
6.1 100SEE erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der
gesetzlichen Datenschutzregeln. Informationen finden
Sie in der Datenschutzerklärung.
6.2 Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf
100SEE Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten speichern
und übermitteln. 100SEE wird Verkehrsdaten spätestens
sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls
der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten
Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen
erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten
gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend
geklärt sind.
6.3 Der Kunde hat das Recht, eine vollständige Speicherung
der Verkehrsdaten oder eine vollständige Löschung der
Verkehrsdaten nach Rechnungsversand zu verlangen. Eine
Speicherung der Verkehrsdaten nach dem Rechnungsversand
unterbleibt, falls der Kunde von diesem Recht auf vollständige
Löschung Gebrauch gemacht hat.
6.4 Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des
Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte
Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher
Verpflichtung gelöscht werden, trifft 100SEE keine Nachweispflicht
für die Einzelverbindungen. Der Kunde wird auf diese
Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter
Form hingewiesen werden. Soweit eine Speicherung aus
technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Kunde vor
der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten
des Anschlusses hingewiesen werden.
6.5 Um den Service nach den Anforderungen der Kunden
gestalten zu können, willigt der Kunde darin ein, dass
die Nutzung der Dienste unter einem Pseudonym protokolliert
wird. Die unter einem Pseudonym protokollierten Daten
werden nicht mit den Daten des Trägers des Pseudonyms
zusammengeführt. Die Protokolle behandelt 100SEE vertraulich.
Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, ohne sie vorher
zu anonymisieren. Das Widerrufsrecht des Kunden bleibt
von dieser Regelung unberührt.
7. Schufa-Klausel
Der Kunde willigt ein, dass 100SEE von der SCHUFA HOLDING
AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn
erhält. Er willigt ein, dass 100SEE an die SCHUFA Daten
über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten übermittelt
soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abwägung
aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA
speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner
im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung
der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.
Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute,
Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt
die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations-
und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen
gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene
Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse
hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur
Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt.
Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren
Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand
errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung
des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde
kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden
gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen
über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält
ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt
wird.
8. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
8.1 100SEE räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter
eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten
ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses
beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht
gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere
eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde
wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden.
8.2 Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen
Hersteller.
8.3 Die von 100SEE zur Verfügung gestellten Inhalte,
Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien
kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung
der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen.
Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.
Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu
löschen.
9. Beendigung des Vertragsverhältnisses
Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung
als Fax genügt. Kündigungsfristen und Kündigungstermine
ergeben sich aus den Informationen über die Dienste.
10. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Heidelberg,
Rhein-Neckar-Kreis, soweit der Kunde Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle
Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich
dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts
(CISG).
Abschnitt II: Sonderregeln
für Domains, Webhosting, Internet und Shopsystem, E-Mail
1. Vertragsverhältnis
1.1 Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der
Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle
bzw. dem Registrar direkt zustande. 100SEE beauftragt
die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses
für den Kunden, soweit 100SEE nicht selbst Registrar
für die betreffende Top Level Domain (TDL) ist. Informationen
zu den Registraren für die einzelnen TDL finden sich
unter 1.2.
1.2 Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen
Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top
Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen.
Für .de-Domains gelten die Domainrichtlinien, die Domainbedingungen
und die Preisliste der DENIC e.G; Die vorstehend verlinkten
Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
1.3 Die Daten zur Registrierung von Domains werden in
einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen
weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen
Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter
der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr
für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht
übernommen werden.
2. Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung,
Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von
Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und
beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem
Umfang mitzuwirken.
2.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s)
und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch
Rechte Dritter verletzen. 100SEE weist darauf hin, dass
gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains
– andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.
2.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder
Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere
rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische
oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies
gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder
sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter
setzt, zugänglich gemacht werden.
2.4 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies
umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger unverlangter
Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist
es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben
oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise
zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller
Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende
Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen.
2.5 Der Kunde achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen
nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich
nicht vereinbart ist. Sofern 100SEE feststellt, dass
das Trafficvolumen eines Kunden eines Webhosting-Paketes,
den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen
Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet,
wird sie den Kunden hierüber informieren. Sie kann daraufhin
dem Kunden anbieten, das nächst höhere Vertragsverhältnis
(z.B. ein höherwertiges Webhosting-Paket) mit einem
entsprechend höheren Trafficvolumen abzuschließen. Sollte
ein Angebot zu einem Wechsel in das nächst höhere Vertragsverhältnis
durch den Kunden abgelehnt werden, kann 100SEE das Vertragsverhältnis
mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
2.6 Alternativ steht 100SEE bei Trafficüberschreitungen
nach 2.5 ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist
von drei Wochen zu.
2.7 Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen
für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann
100SEE den Kunden unter den angegebenen Daten nicht
kontaktieren, kann 100SEE die Domain löschen lassen.
3. Reaktion von 100SEE bei Rechtsverletzungen
und Gefährdungen
3.1 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz
oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder
erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich,
dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt
werden, kann 100SEE die Internetseite sperren, solange
die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten
über die Rechtsverletzung andauert.
3.2 Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain
begangen, kann 100SEE auch Maßnahmen ergreifen, die
die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen
die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver
Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann 100SEE das
Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
3.3 Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell
erotischen Inhalten kann 100SEE statt lediglich eine
Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.
3.4 Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne von 2.4,
kann 100SEE die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend
sperren.
3.5 Wird in Spam-Mails nach 2.4 eine Internetadresse
genannt oder verlinkt, die von 100SEE betreut wird oder
deren zugehörige Inhalte im 100SEE Rechenzentrum liegen,
kann 100SEE die Domain oder die Inhalte vorübergehend
sperren.
3.6 100SEE kann aufgrund objektiver Kriterien die an
ihre Kunden gerichtete E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen
die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche
Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält,
die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind,
oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle
Kommunikation handelt.
3.7 Der Entgeltanspruch von 100SEE besteht fort, solange
aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes
vorgenommen wurde.
4. E-Mail
4.1 100SEE behält sich für E-Mails vor, die Größe von
ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit
dies für die Kunden zumutbar ist.
4.2 100SEE ist berechtigt, auf bereitgestellten Accounts
eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen, a) nachdem
diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß
Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie
60 Tage gespeichert wurden.
5. Verfahren bei Vertragsbeendigung
5.1 Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift
des Domaininhabers/AdminC.
5.2 Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung
einer Domain nicht mit, kann 100SEE die Domain nach
Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an
die zuständige Vergabestelle zurückgeben. 100SEE weist
hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht
des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben
kann.
5.3 Alternativ kann 100SEE die Domain nach Ablauf einer
angemessenen Frist auch löschen lassen.
5.4 Beendet 100SEE den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges
oder aus wichtigem Grund, kann 100SEE nach angemessener
Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen,
sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
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