Allgemeine Geschäftsbedingungen der 100SEE Communication, Betreiber von modul100® Version 1.0:

Auch wir von 100SEE kommen um das Kleingedruckte leider nicht herum. Schließlich handelt es sich bei den Apfelbiss Internet-Leistungen um Lösungen mit vielen Einzelelementen. Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der 100SEE Communication unter Berücksichtigung der Interessen aller Internet-Nutzer verbindlich und fair für alle zu regeln. Grundlage einer Bestellung und eines Vertrages sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 100SEE Communication, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung bei uns anerkennen und bestätigen. Sie können daher die Geschäftsbedingungen an dieser Stelle einsehen und bei Bedarf gleich ausdrucken. Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftbedingungen genau durch. Bestimmt stellen Sie fest, dass sich 100SEE Communication hier nicht zu verstecken braucht.


Abschnitt I: Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich, Vertragsbeginn


1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 100SEE gelten für alle Produkte und Services von 100SEE. Im Abschnitt I (allgemeine Bestimmungen) finden Sie Bedingungen, die für alle Dienste gelten. Im Abschnitt II (Webhosting, Domains, Shops, E-Mail), die jeweils zusätzlich für die einzelnen Dienste gelten. Die Bestimmungen für die einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste zusammen bereit gestellt werden.

1.2 100SEE erbringt alle Leistungen und Services ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn 100SEE in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichungen sind nur wirksam vereinbart, wenn 100SEE diese schriftlich bestätigt.

1.3 100SEE kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von 100SEE gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. 100SEE weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.

1.4 Den Volltext der AGB kann 100SEE über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.

1.5 Ein Vertragsabschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.

1.6 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangskennung durch 100SEE bezogen auf den Hauptvertragsbestandteil zustande.



2. Leistungen

2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes.

2.2 Alle Server von 100SEE sind über eine komplexe Systemarchitektur an das Internet angebunden. Ein- und ausgehender Datenverkehr wird über Router, Loadbalancer, Switche etc. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Eine direkte Anbindung einzelner Server zu Übergabepunkten ins Internet besteht nicht. Aus technischen Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern kann dazu führen, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.

2.3 Die Verfügbarkeit der 100SEE Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. 100SEE weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von 100SEE liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von 100SEE handeln, von 100SEE nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen von 100SEE haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von 100SEE erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von 100SEE erbrachten Leistung.

2.4 100SEE führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. 100SEE wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird 100SEE den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

2.5 100SEE ist in der Wahl der technischen Infrastruktur frei. Sie kann die eingesetzte Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten sowie Hard- und Software jederzeit austauschen. Der Einsatz bestimmter Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten oder bestimmter Hard- und Software gelten nur dann als Vertragsbestandteil, wenn dies in der Beschreibung der Dienste hervorgehoben ist.

2.6 100SEE kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der 100SEE für den Kunden zumutbar ist.

2.7 In jedem Fall kann 100SEE die Leistungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von 100SEE gesetzten angemessenen Frist, wird die Änderung gültig. 100SEE weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung gültig wird, wenn er nicht widerspricht.

2.8 Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich 100SEE vor, die dem Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

2.9 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einem Wechsel z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.



3. Zahlungsbedingungen

3.1 Nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus zahlbar, Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt 100SEE, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.

3.2 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die 100SEE nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt 100SEE, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für die vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.

3.3 100SEE hält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Kundenservicebereich bereit. Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann 100SEE hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.

3.4 100SEE kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von 100SEE gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. 100SEE weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

3.5 Verändern sich Gebühren von Domainregistrierungsstellen oder der Regulierung unterliegende Gebühren, kann 100SEE die Preise entsprechend anpassen. Ist die Anpassung unzumutbar, kann sich der Kunde mit Wirkung zum Zeitpunkt des in Kraft Tretens der Preiserhöhung vom Vertrag lösen.

3.6 Gegen Forderungen der 100SEE kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

3.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann 100SEE ihre Dienste sperren. Der Entgeltanspruch besteht fort. Sperrt 100SEE eine Leistung berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann sie die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von € 10,00 abhängig machen.

3.8 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann 100SEE das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für 100SEE liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

3.9 Bei Zahlungsverzug kann 100SEE für die erste und zweite Mahnung Mahnentgelte und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von jeweils € 10,00 erheben.

3.10 Im Falle des Zahlungsverzuges kann 100SEE Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen.



4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung, die E-Mail-Adresse.

4.2 100SEE kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die 100SEE gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die 100SEE zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. 100SEE kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der 100SEE Server-Systeme beeinträchtigt wird.

4.4 Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

4.5 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf den 100SEE Server überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei 100SEE liegen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der 100SEE übertragen.


5. Haftung von 100SEE

5.1 100SEE haftet für alle vertraglichen und außervertragliche Ansprüche, die anlässlich des Vertragsverhältnisses entstehen, nur nach folgender Maßgabe:

5.1.1 in vollem Umfang bei vorsätzlicher Schädigung und bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit; bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz im dort vorgesehenen Umfang;

5.1.2 in vollem Umfang bei grob fahrlässiger Schädigung durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen;

5.1.3 soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, haftet 100SEE bei grob fahrlässiger Schädigung durch einfache Mitarbeiter nur für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden; die Haftung ist beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an 100SEE gezahlt hat; die Haftung bei grober Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern ist nicht beschränkt;

5.1.4 bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden.

5.1.5 bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an 100SEE gezahlt hat. Die Haftung für mittelbare Schäden ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen;

5.2 Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren – außer im Falle vorsätzlicher Schädigung – nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des schadensverursachenden Ereignisses.



6. Datennutzung

6.1 100SEE erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln. Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

6.2 Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf 100SEE Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten speichern und übermitteln. 100SEE wird Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.

6.3 Der Kunde hat das Recht, eine vollständige Speicherung der Verkehrsdaten oder eine vollständige Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsversand zu verlangen. Eine Speicherung der Verkehrsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der Kunde von diesem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat.

6.4 Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft 100SEE keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter Form hingewiesen werden. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses hingewiesen werden.

6.5 Um den Service nach den Anforderungen der Kunden gestalten zu können, willigt der Kunde darin ein, dass die Nutzung der Dienste unter einem Pseudonym protokolliert wird. Die unter einem Pseudonym protokollierten Daten werden nicht mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt. Die Protokolle behandelt 100SEE vertraulich. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, ohne sie vorher zu anonymisieren. Das Widerrufsrecht des Kunden bleibt von dieser Regelung unberührt.



7. Schufa-Klausel

Der Kunde willigt ein, dass 100SEE von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn erhält. Er willigt ein, dass 100SEE an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten übermittelt soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.


8. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

8.1 100SEE räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden.

8.2 Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.

8.3 Die von 100SEE zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.

9. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung als Fax genügt. Kündigungsfristen und Kündigungstermine ergeben sich aus den Informationen über die Dienste.

10. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).


Abschnitt II: Sonderregeln für Domains, Webhosting, Internet und Shopsystem, E-Mail

1. Vertragsverhältnis

1.1 Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. 100SEE beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden, soweit 100SEE nicht selbst Registrar für die betreffende Top Level Domain (TDL) ist. Informationen zu den Registraren für die einzelnen TDL finden sich unter 1.2.

1.2 Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Für .de-Domains gelten die Domainrichtlinien, die Domainbedingungen und die Preisliste der DENIC e.G; Die vorstehend verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.

1.3 Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.


2. Pflichten des Kunden

2.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken.

2.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. 100SEE weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.

2.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.

2.4 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen.

2.5 Der Kunde achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Sofern 100SEE feststellt, dass das Trafficvolumen eines Kunden eines Webhosting-Paketes, den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird sie den Kunden hierüber informieren. Sie kann daraufhin dem Kunden anbieten, das nächst höhere Vertragsverhältnis (z.B. ein höherwertiges Webhosting-Paket) mit einem entsprechend höheren Trafficvolumen abzuschließen. Sollte ein Angebot zu einem Wechsel in das nächst höhere Vertragsverhältnis durch den Kunden abgelehnt werden, kann 100SEE das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

2.6 Alternativ steht 100SEE bei Trafficüberschreitungen nach 2.5 ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu.

2.7 Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann 100SEE den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann 100SEE die Domain löschen lassen.


3. Reaktion von 100SEE bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

3.1 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann 100SEE die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

3.2 Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann 100SEE auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann 100SEE das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

3.3 Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann 100SEE statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

3.4 Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne von 2.4, kann 100SEE die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren.

3.5 Wird in Spam-Mails nach 2.4 eine Internetadresse genannt oder verlinkt, die von 100SEE betreut wird oder deren zugehörige Inhalte im 100SEE Rechenzentrum liegen, kann 100SEE die Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren.

3.6 100SEE kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichtete E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind, oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

3.7 Der Entgeltanspruch von 100SEE besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.


4. E-Mail

4.1 100SEE behält sich für E-Mails vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.

4.2 100SEE ist berechtigt, auf bereitgestellten Accounts eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.



5. Verfahren bei Vertragsbeendigung

5.1 Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/AdminC.

5.2 Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann 100SEE die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. 100SEE weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.

5.3 Alternativ kann 100SEE die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.

5.4 Beendet 100SEE den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann 100SEE nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.